Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Ploberger Stahl GmbH (FN 661251 d)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) sind Bestandteil aller Geschäftsabschlüsse der Ploberger Stahl GmbH (nachfolgend kurz „PLOBERGER“).
Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten selbst dann nicht, wenn sie durch PLOBERGER unwidersprochen bleiben oder mit Regelungen der AGB von PLOBERGER nicht im Widerspruch
stehen. Abänderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden nur mit schriftlicher Zustimmung von PLOBERGER wirksam. Sind einzelne Punkte dieser AGB unwirksam, so sind die
übrigen Bestimmungen trotzdem verbindlich. Insoweit eine Klausel ihrem Inhalt nach gesetzlich unzulässig ist bzw. wird, ist diese nicht zur Gänze ungültig, sondern mit dem von ihrem Sinngehalt
her gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. Ergibt die Auslegung eines Vertrages (inklusive dieser AGB) einen unklaren bzw. mehrdeutigen Inhalt, so gilt entgegen § 915 ABGB die für PLOBERGER
günstigste Auslegung.
2. Kunden, Verbrauchergeschäft
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbe, Industrie, Behörden und kommunale Ein-richtungen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Sollte aus-nahmsweise
doch ein Verbrauchergeschäft vorliegen, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Liefe-rungsbedingungen nicht, vielmehr gelangen diesfalls die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.
3. Abschluss und Änderung von Lieferverträgen
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr geleistet. Verträge kommen erst mit Absendung einer schriftlichen
Auftragsbestä-tigung durch PLOBERGER zustande, spätestens aber mit Erbringung der Lieferung bzw. Leistung durch PLOBERGER. Mündliche Zusagen sind unverbindlich. Der Inhalt von Katalogen oder
sonstigen Ver-kaufsunterlagen wird nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
4. Preise
Die in Prospekten, Preislisten oder sonstigen Äußerungen von PLOBERGER angeführten Preise ver-stehen sich als Nettopreise ab Werk Amstetten ohne Nebenkosten (für Verpackung, allfällige
Versi-cherung, Transport, Montage und dergleichen) und gelten als freibleibend. Enthält die Bestellung eines Kunden keine Preisangaben, gelten die am Tag des Einlangens der Bestellung bei
PLOBERGER maßgeblichen Preislisten. Ändern sich die Beschaffungskosten von PLOBERGER zwischen Bestellung und Auslieferung, ist PLOBERGER berechtigt, die erhöhten Kosten an den Kunden
weiterzuverrechnen.
5. Zahlung und Zahlungsverzug
Mangels besonderer anders lautender Vereinbarungen hat der Kunde das Entgelt unmittelbar nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen erho-bener
Mängelrügen oder Schadenersatzansprüche zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen auf-zurechnen, es sei denn die Gegenforderung wurde gerichtlich festgestellt oder von PLOBERGER aner-kannt. Bei
Zahlungsverzug des Kunden ist PLOBERGER berechtigt, ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Außerdem sind PLOBERGER alle Mahn- und Inkassospesen zu er-setzen. Werden
PLOBERGER Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden als stark ver-mindert erscheinen lassen, ist PLOBERGER berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen und/oder Sicherheiten zu
verlangen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet werden.
6. Liefertermine
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gelten bekanntgegebene Liefertermine als unver-bindlich.
7. Versand, Gefahrübergang
Der Versand erfolgt in allen Fällen, auch wenn die Lieferung frachtfrei vereinbart wurde, auf Gefahr des Kunden. Der Liefergegenstand ist vom Kunden unverzüglich zu untersuchen und allfällige
Trans-portschäden sind vom Kunden unverzüglich bei sonstigem Entfall sämtlicher Ansprüche schriftlich gegenüber PLOBERGER zu beanstanden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
Verschlechterung geht in jedem Fall mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Transporteuer auf den Kunden über.
8. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen PLOBERGER aus oder im Zusammenhang mit dem Ver-trag bestehen nur dann, wenn der Kunde PLOBERGER Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die
Beweislast, dass PLOBERGER vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten gesetzt hat, obliegt dem Kunden. In jedem Fall ausgeschlossen sind der Ersatz von Folgeschäden, Vermögens-schäden und von
Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Schadenersatzan-sprüche sind vom Kunden bei sonstigem Ausschluss jedenfalls binnen 12 Monaten ab Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger
gerichtlich geltend zu machen, spätestens aber binnen 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung bzw. Leistung.
9. Gewährleistung
PLOBERGER leistet Gewähr dafür, dass die Ware im Übergabezeitpunkt frei von Mängeln ist. Rechte bzw. Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen, falls der Kunde seiner Prüf- und
Mängel-rügepflicht nach Punkt 11 dieser AGB nicht nachkommt, eine angebliche Mangelhaftigkeit auf eine unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung durch den Kunden zurückzuführen ist
oder gewöhnliche Abnützung vorliegt. Allfällige Rechte bzw. Ansprüche aus Gewährleistung sind vom Kunden bei beweglichen Sachen binnen 12 Monaten gerichtlich geltend zu machen. Die Vermutung der
Mangelhaftigkeit nach § 924 Satz 2 ABGB ist ebenso abbedungen wie ein allfälliges Rückgriffsrecht des Kunden gemäß § 933b ABGB. Nach Erhalt der Ware bzw. Leistung hat der Kunde diese sofort zu
untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 8 Tagen nach deren Erkenn-barkeit mittels eingeschriebenem Brief unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels PLOBERGER
anzuzeigen, widrigenfalls die gelieferte Ware bzw. Leistung als genehmigt gilt und daher insbesondere Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche bzw. eine Irrtumsanfechtung durch den Kunden
ausgeschlossen sind. Ist PLOBERGER zur Gewährleistung verpflichtet, steht es PLOBERGER nach eigener Wahl frei, Verbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Von PLOBERGER durchgeführte
Verbesserungen oder Nachlieferungen führen zu keiner Verlängerung der Gewährleistungsfrist; auch für die verbesserten oder nachgelieferten beweglichen Sachen endet die Gewährleistungsfrist daher
spätestens 12 Monate nach der ursprünglichen Lieferung. Leistungen, die PLOBERGER aufgrund ungerechtfertigter Mängelrügen erbringt, gelten als neuer Auftrag und werden dem Kunden gesondert
verrechnet.
10. Eigentumsvorbehalt
Die von PLOBERGER gelieferten Waren bleiben im Eigentum von PLOBERGER bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von PLOBERGER aus der Lieferung. In der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes ist nur dann ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, wenn dieser von PLOBERGER ausdrücklich erklärt wird. Der Eigentumsvorbehalt kann – mit oder ohne Rücktritt vom Vertrage –
hinsichtlich der gesamten Lieferung oder einzelner Waren geltend gemacht werden. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur dann weiterveräußern, wenn diese ausdrücklich von
PLOBERGER als Handelsware gewidmet ist oder der Eigentumsvorbehalt durch Zahlung erloschen ist oder PLOBERGER ausdrücklich zustimmt. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde schon jetzt
seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung entsteht, bis zur Erfüllung aller Ansprüche gegen ihn, an PLOBERGER sicherungshalber ab, und verpflichtet sich, für die Setzung
und Aufrechterhaltung der für eine derartige Sicherungsabtretung erforderlichen Publizitätsakte (Buch-vermerk etc.) auf eigene Kosten Sorge zu tragen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlicher Erfüllungsort für sämtliche Leistungen (insbesondere Lieferungen und Zahlungen) ist Amstetten, soweit in der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung nicht anderes vereinbart
wurde. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist das für Amstetten sachlich zuständige Gericht. Die
Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Inter-nationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
PLOBERGER AMSTETTEN
3300 Amstetten - Mitterfeldstraße 5
Tel. 07472 62885-8512. Mail. amstetten@ploberger.net
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 12:00 und 13:00 bis 17:00.
Freitag: 7:30 - 12:00 und 13:00 bis 17:00.